- Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten einer osteopathischen Behandlung, viele Kassen verlangen dafür ein „Privatrezept für Osteopathie“ von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
- Bei Privat- oder Zusatzversicherungen, sowie bei Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel werden die Kosten der Behandlung bezuschusst oder komplett erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
- Bei abweichender Behandlungsdauer werden die Kosten angepasst.
- Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine frühzeitige Absage. Wird der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, fällt ein Ausfallhonorar von 30 Euro an.